DGUV Regel 114-602, Branche Abfallwirtschaft

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Teil II: Abfallbehandlung
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Inhalt 1 Wozu diese Regel? 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz: 2.1 Was für... mehr
Produktinformationen "DGUV Regel 114-602, Branche Abfallwirtschaft"

Inhalt
1 Wozu diese Regel?
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz:
2.1 Was für alle gilt!
2.2 Was für die Branche gilt
3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
3.1 Neu- und Umbau von Abfallbehandlungsanlagen
3.2 Verkehrswege, Zugänge, Fußböden, Fluchtwege und Notausgänge, Beleuchtung
3.3 Qualifikation von Führungskräften in Abfallbehandlungsanlagen
3.4 Arbeitsmittel und Anlagen in rauer Umgebung
3.5 Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
3.6 Gefahrstoffe
3.7 Biologische Arbeitsstoffe
3.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge
3.9 Persönliche Schutzausrüstung
3.10 Atemschutz
3.11 Hygienemaßnahmen und Hautschutz, Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln
3.12 Brandgefährdung in der Abfallbehandlung
3.13 Maßnahmen zur Rettung von Personen
3.14 Anlieferung, innerbetrieblicher Verkehr und Umladen von Abfällen
3.15 Innerbetrieblicher Abfalltransport durch Flurförderzeuge und Stetigförderer
3.16 Mechanische Abfallaufbereitung
3.17 Manuelle Sortierung
3.18 Zerlegung von Elektro-Altgeräten
3.19 Kompostierung
3.20 Vergärung
4 Anhang
4.1 Begriffsbestimmungen
5 Anhang
5.1 Beispiele für bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen von überwachungs bzw. prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen

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Kurzinformationen
  • 14.03.2017
  • 2
  • Broschur