DGUV Regel 110-004, Branche Backbetriebe
Inhalt:
1 Wozu diese Regel?
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1... mehr
Produktinformationen "DGUV Regel 110-004, Branche Backbetriebe"
Inhalt:
- 1 Wozu diese Regel?
- 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
- 2.1 Was für alle gilt
- 2.2 Was für die Branche gilt
- 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten:Gefahren und Maßnahmen
- 3.1 Warenannahme und Lagerung
- 3.2 Vorbereitende Tätigkeiten
- 3.3 Herstellung und Aufarbeiten von Teigen und Massen
- 3.4 Teigverarbeitung Brot
- 3.5 Teigverarbeitung Kleingebäck
- 3.6 Belaugung
- 3.7 Teigverarbeitung Feingebäck
- 3.8 Massenverarbeitung (Feingebäck)
- 3.9 Gären, Kühlen
- 3.10 Backen
- 3.11 Backwarenbearbeitung
- 3.12 Gebäckveredelung
- 3.13 Verkauf
- 3.14 Reinigung, Entsorgung und Schädlingsbekämpfung
- 3.15 Instandhaltung und Prüfung
- Anhang
- Muster-Hautschutzplan
Lesen Sie mehr
Weiterführende Links zu "DGUV Regel 110-004, Branche Backbetriebe"
Kurzinformationen
- Erscheinungstermin: 09.02.2021
- Seitenzahl: 68
- Einbandart: broschiert
Oft zusammen gekauft mit ...
Empfehlungen für Sie