DGUV Regel 113-605, Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen

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Produktinformationen "DGUV Regel 113-605, Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen"

 

 

Inhalt:

  • 1 Wozu diese Regel?
  • 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
  • 2.1 Was für alle gilt
  • 2.2 Was für die Branche gilt
  • 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten – Gefährdungen und Maßnahmen
  • 3.1 Ansetzen
  • 3.2 Dispergieren
  • 3.3 Qualitätskontrolle.
  • 3.4 Abfüllen, Verpacken, Transport
  • 3.5 Reinigen
  • 3.6 Herstellen von Bindemitteln
  • 3.7 Herstellen von Pulverlacken
  • 3.8 Tätigkeiten mit Nitrocellulose
  • 3.9 Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung

 

 

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Kurzinformationen
  • 24.02.2021
  • 68
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