DGUV Information 213-016, Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
Inhalt:
Warum Betriebsanweisungen
Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte... mehr
Produktinformationen "DGUV Information 213-016, Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung"
Inhalt:
- Warum Betriebsanweisungen
- Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen?
- Biologische Gefährdungen
- Warum unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten?
- Wie kann man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung der Betriebsanweisung nutzen?
- Ist der Unterschied zwischen "gezielten" und "nicht gezielten" Tätigkeiten für die Betriebsanweisung relevant?
- Gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisung für jede Gefährdungsart?
- Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung?
- Wie sehen Aufbau und Umfang einer Betriebsanweisung für biologische Gefährdungen aus?
- Zu den einzelnen Abschnitten der Betreibsanweisung
- Anhänge
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Kurzinformationen
- Erscheinungstermin: 30.06.2020
- Seitenzahl: 36
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