DGUV Grundsatz 315-390, Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

DGUV Grundsatz 315-390, Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

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mit den Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen nach DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
4. Auflage 2021
68 Seiten, broschiert

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Produktinformationen "DGUV Grundsatz 315-390, Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik"

 

 

Inhalt: 

  • Vorbemerkungen
  • 1. Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  • 2. Gefährdungsbeurteilungen
  • 3. Arten von Prüfungen
  • 4. Qualifikation und Auswahl von Personen für die Prüfung
  • 5. Durchführung der Prüfungen
  • 6. Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik
  • Anhänge

 

 

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Kurzinformationen
  • 06.08.2021
  • 4
  • 68
  • broschiert
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