DGUV Information 209-046 (BGI 740), Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe

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Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb
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Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Gefährdungen durch Brände und Explosionen
  4. Planung, Anzeige, Genehmigung, Erlaubnis
  5. Räume und bauliche Einrichtungen
  6. Brandschutz
  7. Brandschutzorganisation
  8. Explosionsschutz
  9. Elektrische und nichtelektrische Geräte und Komponenten
  10. Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte und Komponenten
  11. Lacklagerung
  12. Mischen, Bereitstellen, Farbversorgung
  13. Absaugung, Lüftung von Lackierräumen und -bereichen
  14. Pistolenreinigung
  15. Lackiereinrichtungen
  16. Abdunsträume und -bereiche, Trocknungsräume und -bereiche
  17. Verarbeiten von Wasserlacken
  18. Verarbeiten von UV-Lacken
  19. Betrieb
  20. Prüfungen

Anhang 1 Verarbeitungsbeispiele mit Angabe der explosionsgefährdeten Bereiche
Flammpunktkriterium
Konzentrationskriterium
Anhang 2 Beispiele für den Luftbedarf im Abdunst- und Trocknungsbereich nach Lackierarbeiten
Anhang 3 Arbeitsweise zur Verringerung der Schadstoffkonzentration und von Overspray
Anhang 4.1 Musterformulare Explosionsschutzdokument mit Erläuterungen
Anhang 4.2 Muster eines ausgefüllten Explosionsschutzdokumentes
Anhang 5 Musterformular Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefahr
Anhang 6.1 Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Anhang 6.2 Betriebsanweisung Spritzstand
Anhang 7 Vorschriften und Regeln

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Kurzinformationen
  • 09.12.2016
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