Die Betroffenheit Dritter von der Rechtskraft

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Beschreibung "Die Betroffenheit Dritter von der Rechtskraft"

Das Thema der subjektiven Reichweite der Rechtskraft ist noch nicht vollständig ausgelotet. Der Verfasser geht die Aufgabe an, eine modifizierte Systematik der subjektiven Grenzen der Rechtskraft herauszuarbeiten, die imstande ist, die angenommenen Lösungen auf dogmatisch bruchlose Weise zu erklären. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass das entscheidende Merkmal für die Rechtskrafterstreckung in der Prozessführungsbefugnis über das judizierte Recht liegt. Zugleich bildet die Prozessführungsbefugnis die äußerste Grenze der Rechtskrafterstreckung. Die Aufgabe der Rechtskraft wird lediglich darin gesehen, dass sie die Aufzehrung der entsprechenden Prozessführungsbefugnis besiegelt. Somit wird sichergestellt, dass die Rechtskraft ihren besonderen Charakter als ein abstraktes, prozessuales Institut behält, das dem öffentlichen Interesse dient. Es ist demgegenüber keine Aufgabe der Rechtskraft, die Zusammenhänge des materiellen Rechts zu wahren. In den problematischen Fällen fremder präjudizieller Rechtsverhältnisse wird mithin die Lösung für materiellrechtlich kohärente Entscheidungen in einer weiteren Bindungswirkung gesucht, die im materiellen Recht ihre Wurzeln findet. Mit der Reflexwirkung der Rechtskraft wird ein dogmatisches Instrument zur Diskussion gestellt, das imstande ist, die Betroffenheit Dritter von fremden Urteilen in solchen problematischen Konstellationen zu erklären, und somit ein festes Fundament zwischen dem Verfahrensrecht und seinen Auswirkungen im materiellen Recht bietet.

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Kurzinformationen
  • Carl Heymanns Verlag
  • 978-3-452-27894-4
  • 17.10.2013
  • 1. Auflage 2013
  • 308
  • Prozessrechtliche Abhandlungen
  • 132
  • sonstige Produkte