Schutz der Anteilsinhaber im Insolvenz- bzw. Insolvenzplanverfahren (KTS 54)

Schutz der Anteilsinhaber im Insolvenz- bzw. Insolvenzplanverfahren (KTS 54)

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Beschreibung "Schutz der Anteilsinhaber im Insolvenz- bzw. Insolvenzplanverfahren (KTS 54)"

Mit beeindruckender Einheitlichkeit hatte die insolvenzrechtliche Lehre und Praxis die Neuerungen durch das ESUG, insbesondere zum Insolvenzplanverfahren, befürwortet. Vor allem der Möglichkeit der Einbeziehung von Gesellschafterrechten in den Insolvenzplan (§ 217 S. 2 InsO) wurde geradezu entgegengefiebert.

Dies änderte sich durch die Causa Suhrkamp. Diese führte dazu, dass das ESUG nicht nur positiv gesehen wurde und vielmehr auch vermehrt Gefahren und Nachteile hervorgehoben wurden. Insbesondere wurde die bisher kaum geklärte Frage aufgeworfen, welche rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen im Sinne des § 225a Abs. 3 InsO gegeben sein müssen. Mit diesen rechtlichen Voraussetzungen setzt sich der Autor detailliert auseinander.

Es wird zunächst untersucht, welche allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen im Sinne des § 225a Abs. 3 InsO erfüllt sein müssen, um dann in einem zweiten Schritt detailliert auf die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bezugsrechts, eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen und einen Ausschluss von Gesellschaftern einzugehen. Insbesondere wird der umstrittenen Frage, der Berechnung der Werthaltigkeit von Gesellschaftsanteilen in der Insolvenz, nachgegangen. Hier werden vor allem betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Unternehmensbewertung berücksichtigt. Darüber hinaus werden besonders gesellschaftsrechtliche Aspekte untersucht.

In einem weiteren Schritt erfolgt eine Untersuchung und Bewertung der bestehenden Rechtmittel gegen den Insolvenzplan. Gerade in der Causa Suhrkamp kritisierten viele die mangelnden Rechtsschutzmöglichkeiten für Gesellschafter. Sodann wird der Frage nachgegangen, welche Rechtsänderungen im Rahmen der Rechtsmittel angezeigt sind.

Ziel war es, eine praxistaugliche Lösung zu finden, die einerseits das Interesse der Gesellschafter an dem Erhalt ihrer Gesellschafterstellung und auf der anderen Seite das Befriedigungsinteresse der Gläubiger berücksichtigt. Ein Insolvenzverfahren kann nur erfolgreich sein, wenn es einerseits nicht schwerfällig ist und durch zu viele Rechtsmittelmöglichkeiten belastetet wird und andererseits klare rechtliche Grenzen aufzeigt, damit Beteiligte nicht rechtlos gestellt werden.

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Kurzinformationen
  • Carl Heymanns Verlag
  • 978-3-452-28870-7
  • 06.06.2017
  • 1. Auflage 2017
  • 362
  • KTS - Schriften zum Insolvenzrecht
  • 54