Das Schulrecht in Bayern

Das Schulrecht in Bayern

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Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) mit Kommentar und weiteren Vorschriften

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Beschreibung "Das Schulrecht in Bayern"

Das Standardwerk zum bayerischen Schulrecht. Alle für Schulleitungen relevanten Vorschriften und umfassende Erläuterungen zum BayEUG übersichtlich in zwei Bänden für Sie zusammengefasst.

Schule ist mehr als Pädagogik und ein Großteil Ihres Handelns als Schulleitung ist geprägt von der Einhaltung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben. In diesem Werk finden Sie alle für Ihre Arbeit relevanten Vorschriften des bayerischen Schulrechts und umfassende Erläuterungen zum BayEUG übersichtlich in zwei Bänden zusammengefasst. Damit bietet das Werk Schulleitung, Schulverwaltung, Lehrkräften und Mitarbeitern in Schulen einen geschlossenen Überblick über das gesamte Schulrecht in Bayern.

Besondere Relevanz für die tägliche Arbeit an Ihrer Schule erhält das Werk durch die praxisgerechte Kommentierung aller Regelungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Durch Verfahrenshinweise, Bezüge auf ergänzende Vorschriften und die aktuelle Rechtsprechung helfen diese Erläuterungen Ihnen bei der Umsetzung des geltenden Schulrechts in die Praxis.

Die thematisch aufgebaute Kennzahlgliederung und das umfassende Stichwortverzeichnis erleichtern Ihnen die Suche nach den benötigten Informationen. Durch regelmäßige Aktualisierungen und Ergänzungen wird die Loseblattsammlung stets auf dem neuesten Stand gehalten, so dass Sie sich auf die Rechtssicherheit der Inhalte immerzu verlassen können.


Aus dem Inhalt:

  • Erziehung und Unterricht
  • Vollzugsvorschriften für die Pflichtschulen
  • Schulfinanzierung
  • Schulisch relevantes Verfassungsrecht, Kirchenverträge, Bundesgesetze
  • Schulordnungen
  • Allgemeine Vorschriften für die Schulen


Herausgeber:
Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg.
Dr. Helmut Stahl ist ehemaliger Ministerialrat im Bayerisches Kultusministerium und verantwortete als ausgebildeter Jurist dort viele Jahre lang den Bereich des Gymnasialschulrechtes.

 

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