DGUV Grundsatz 312-002, Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen

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Produktinformationen "DGUV Grundsatz 312-002, Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen"

 

Inhalt:

  • Vorbemerkung

  • Anwendungsbereich und Zielgruppe

  • Anforderungen an die Gehörschutz-Otoplastiken

  • Bauliche Gestaltung der Hörgeräte für den Einsatz in Lärmbereichen

  • Notwendige Inhalte der Herstellerinformation von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen

  • Prüfung von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen

  • Anforderungen an Hörakustiker und Hörakustikerinnen

  • Erfolgskontrolle durch Hörakustiker und Hörakustikerinnen

  • Anhänge

 

 

 

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Kurzinformationen
  • 06.01.2021
  • 28
  • broschiert
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