DGUV Information 213-049 (T 059), Abbrennen von Feuerwerken
von BGRCI
90 Seiten, Broschur
Lieferstatus: lieferbar innerhalb von 4 Wochen
Inhalt:
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Gefährdungsbeurteilung,... mehr
Produktinformationen "DGUV Information 213-049 (T 059), Abbrennen von Feuerwerken"
Inhalt:
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung
Gefährdungsbeurteilung
Planung eines Feuerwerks
Sicherheitsmaßnahmen
Organisatorische Maßnahmen für das Aufbauen und Abbrennen
Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf schwimmenden Anlagen, Wasserfahrzeugen, Kai-Anlagen und Stegen
Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf Bauwerken
Maßnahmen nach Beendigung des Feuerwerks
Hinweise zu speziellen Arbeitsmitteln und pyrotechnischen Gegenständen
Reihenschaltung
Wahl der Anzündmittel
Lesen Sie mehr
Weiterführende Links zu "DGUV Information 213-049 (T 059), Abbrennen von Feuerwerken"
Kurzinformationen
- Erscheinungstermin: 03.08.2018
- Seitenzahl: 90
- Einbandart: Broschur
Vorschau
Oft zusammen gekauft mit ...
Empfehlungen für Sie