DGUV Regel 109-001, Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium
Inhalt:
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
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Produktinformationen "DGUV Regel 109-001, Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium"
Inhalt:
- Vorbemerkung
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Begriffsbestimmungen
- 3 Brand- und Explosionsgefahren beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium
- 3.1 Aluminiumstaub/Luft-Gemische
- 3.2 Wasserstoffgas/Luft-Gemische
- 3.3 Aluminiumstaub/Selbsterwärmung/Selbstentzündung
- 4 Maßnahmen zur Verhütung von Brand- und Explosionsgefahren
- 4.1 Allgemeines
- 4.2 Verfahrenstechnische Maßnahmen
- 4.3 Bearbeiten und Abscheiden unterschiedlicher Werkstoffe
- 4.4 Erfassen, Fördern und Sammeln des Staubs und Schlamms
- 4.5 Lagern und Transportieren des Staubs und Schlamms
- 4.6 Vermeidung von Zündquellen
- 4.7 Arbeits- und Lagerräume/Lager im Freien
- 4.8 Löscheinrichtungen und Löschen von Bränden
- 4.9 Organisatorische Maßnahmen
- 4.10 Prüfung
- Anhänge
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Kurzinformationen
- Erscheinungstermin: 23.02.2021
- Seitenzahl: 56
- Einbandart: broschiert
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