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Küsten-Almanach Lfg 64


Loseblattwerke, z.Zt. 224 Seiten

lieferbar

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Loseblattwerke Carl Heymanns Verlag



Erläuterungen zur 64. Lieferung

Zu I.A.2
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die durch Artikel 1 der Zwölften Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 18. Mai 2011 (BGBL.I S.935) eingetretenen Änderungen wurden eingearbeitet.

Zu I.A.3
Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die umfangreiche 2. Änderung der Bekanntmachung vom 4. März 2011 wurde eingearbeitet.

Zu I.B.8
Anlage A des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Die durch die Dreiundzwanzigste SOLAS-Änderungsverordnung vom 15. April 2011 (BGBL. II S.506) vorgenommenen Änderungen wurden eingearbeitet.

Zu I.B.9
Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz
Die durch Artikel 2 der Zwölften Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 18. Mai 2011 eingetretenen umfangreichen Änderungen, die die Weiterentwicklung der internationalen Regeln durch die IMO berücksichtigen, wurden eingearbeitet.

Zu I.B.9a
Schiffssicherheitsverordnung
Die durch Artikel 3 der Zwölften Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 18. Mai 2011 eingetretenen Änderungen wurden berücksichtigt.

Zu I.B.19 a/b
Anlage I und Anlage VI MARPOL 1973/1978
Die durch die Neunzehnte Verordnung Umweltschutz-See vom 27. Januar 2011 (BGBl. II S. 90) vorgenommenen Änderungen der Anlage I MARPOL mit einem neuen Kapitel 9 mit besonderen Vorschriften für die Verwendung und Beförderung von Ölen im Antarktisgebiet und der Anlage VI MARPOL mit Änderungen der Regeln 13 und 14 sowie einem neuen Anhang VII für ein Nordamerikanisches Emissions-Überwachungsgebiet wurden eingearbeitet.

Zu I.B.33
Bekanntmachung der Tatbestände,die auf Grund besonderer Rechtvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind.
Die Bekanntmachung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr vom 16. Februar 2011 wurde anstelle der aufgehobenen Bekanntmachung vom 1. Januar 2006 eingefügt.

Zu I.B.36
Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
Die durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 746) vorgenommenen Änderungen wurden berücksichtigt.

Zu I.B.39
Gefahrgutverordnung-See
Die durch Artikel 2 der Fünften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139, 1140) vorgenommenen Änderungen wurden berücksichtigt.

Zu I.B.57
Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung
Der Richtlinie vom 20. Dezember 1996 wurden auf Wunsch der Benutzer des Deutschen Küsten-Almanachs die Anhänge B (Module der Konformitätsbewertung), C (Bei der Benennung der Stellen durch die Mitgliedstaaten zu berücksichtigende Mindestkriterien) und D (Konformitätskennzeichnung) beigefügt.

Zu III.1
Seelotsgesetz
Die §§ 21 und 23 SeeLG wurden insoweit berichtigt, als die neuen Absätze 4 und 5 statt an § 21 an § 23 SeeLG angefügt wurden.

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