Ein Beitrag zur Institutionenbildung
IUS Informationis - Europ. Schriftenreihe zum
1. Auflage 2006
ca. 375 Seite(n), gebunden
vergriffen
EUR 94,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-26190-8
In der seit Jahren schwelenden gesellschaftsrechtlichen Diskussion um die Rechtsfolgen von Informationspflichtverletzungen haben jüngste Entscheidungen des BGH einen ersten Markstein gesetzt. Hintergrund ist der in Praxis und Wissenschaft heftig geführte Streit, wie dem Problem der sogenannten „räuberischen Anfechtungsklage“ entgegenzutreten ist. Unter Berufung auf Informationsmängel fechten dabei „räuberische Aktionäre“ die beschlossenen Strukturmaßnahmen an, um diese zu ihrem eigenen Vorteil zu blockieren.
Eine zufrieden stellende Lösung ist nicht in Sicht, obwohl auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts seit langem eine be-sonders intensive Auseinandersetzung mit Informationsansprüchen stattfindet und auch der Gesetzgeber sich des Problems angenommen hat. Unzureichend geklärt ist nach wie vor, was eigentlich Information im Rechtssinne ist,
worauf Informationspflichten gerichtet und wie sie im Detail zu erfüllen sind. Dieselben offenen Fragen treten auch anderen Orts auf, etwa im Verbraucherrecht, wo „Verbraucherschutz kraft Information“ zum gesetzgeberischen Leitbild avanciert.
Um eine Antwort auf diese ungeklärten Fragen zu geben, entwickelt der Autor die These vom „einheitlichen Recht auf Infor-mation“ und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Definition einer Informationsordnung. Er zeigt auf, dass jedem Informationsanspruch alle Informationsmittel auf dem Weg zur Erfüllung der Informationspflicht immanent sind, weil er vor-nehmlich auf die Herbeiführung einer bestimmten, auf den Ein-zelfall bezogenen Entscheidungssicherheit und nicht nur auf die Vornahme bestimmter Handlungen gerichtet ist.
Dem Leser werden allgemeingültige Maßstäbe an die Hand gegeben, die den Umfang einer Informationspflicht festlegen. Kernpunkte sind dabei die Regeln zur Bestimmung des maßgeblichen Empfängerhorizonts, der Zuweisung der Verarbeitungslast und sozialadäquate Maßstäbe. In ihnen finden vor allem Aspekte der Effizienz und der Eigenverantwortung Berücksichtigung. Dem naturgemäß unstillbaren allgemeinen Verlangen nach immer mehr Information werden so rechtsverbindliche Grenzen gesetzt.
Der Autor zeigt in vielfältiger Weise die praktischen Konsequenzen seiner These auf. Dabei wird deutlich, wie der „fließende“ Übergang zwischen den sich ergänzenden Informationsmitteln auf dem Weg zur Erfüllung der Informationspflicht in der Praxis zu bewerkstelligen und wie der Informationsvorgang seitens des Schuldners im Hinblick auf den maßgeblichen Empfängerhorizont zu gestalten ist und welche Mitwirkungspflichten dabei den Gläubiger treffen.