StVO/StVG/BayStrWG mit Erläuterungen, Vollzugsvorschriften und Anwendungshinweisen
Loseblattwerke, 2 Ordner, z.Zt. ca. 1440 Seiten
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EUR 141,00
Loseblattwerke Carl Link Kommunalverlag
ISBN 978-3-556-14000-0
Dieses Werk ist handliche Vorschriftensammlung und unentbehrlicher Ratgeber zugleich. Das Loseblattwerk in zwei Bänden gibt in verständlicher und umfassender Form Antworten auf die täglichen Anforderungen in der praktischen Arbeit und ist damit speziell auf die kommunalen Bedürfnisse in Bayern zugeschnitten. Der übersichtliche Aufbau ermöglicht es, schnell und rechtssicher zu entscheiden und den Aufgabenbereich kompetent zu bewältigen, sodass dieses Standardwerk in keiner bayerischen Gemeinde fehlen sollte!
Insbesondere für Neueinsteiger ist das Werk lehrreich und zeigt rasch und übersichtlich den Weg zur richtigen Rechtsanwendung auf. Für den routinierten Verkehrssachbearbeiter ist das Buch ebenso von Nutzen. Dazu dienen vor allem eine umfangreiche Einführung, ausführliche Kommentierungen der wichtigsten Bestimmungen, ein über 300 Einzelbegriffe umfassender alphabetischer Ratgeber von A bis Z, der sonst in keinem vergleichbarem Werk zu finden ist und eine Rechtsprechungsübersicht mit rund 300 Entscheidungen, dazu zahlreiche Musterbeispiele für Verkehrsanordnungen. Selbstverständlich enthält das Buch alle einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, als Kernstück die StVO mit zugeordneter VwV, Vollzugsbekanntmachung und Anwendungshinweisen (AH-StVO), ausführlich gehaltene Teile zum Kostenrecht, zum Immissionsschutz, zur Sicherung des Schulweges und zur Kommunalen Verkehrsüberwachung. Der Verkehrszeichenkatalog ist ebenso enthalten wie die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, das Straßen- und Wegerecht und vieles andere mehr.
Ausführlich berücksichtigt sind die neuesten Entwicklungen rund um die am 1. September 2009 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung!
Aus dem Inhalt:
Der Autor: Fritz David, Oberamtsrat a.D., Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Fachreferent für die Fortbildung von Mitarbeitern der örtlichen Straßenverkehrsbehörden