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Hanns Prütting / Markus Gehrlein (Hrsg.)

ZPO-Kommentar


2. Auflage 2010
ca. 3.000 Seite(n), gebunden
mit Zugriff auf das Online-Modul www.zpo-pg.de und CD-ROM "Das neue FamFG" von Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert

lieferbar

EUR 139,00

Bücher Luchterhand

ISBN 978-3-472-07726-8



Kein praxisrelevantes Problem bleibt ungelöst. Meines Erachtens wird der Prütting/Gehrlein über ‚kurz oder lang‘ der Standardkommentar zur ZPO. Ein Lob den Autoren und dem Verlag für dieses gelungene Werk.

(Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel, München, in: JurBüro 1/2010 zur ersten Auflage)

* Hochkarätiges Autorenteam – für jede Problematik der richtige Spezialist

* Hervorragende Lesbarkeit u.a. durch Verzicht auf unübliche Abkürzungen und alten Ballast, wie z.B. in die Jahre gekommene Zitateketten

* Jährliche Erscheinungsweise zum Anwaltstag an Christi Himmelfahrt

* Mit Zugriff auf das Online-Portal des Werks (u.a. Übergangsregelungen, Aktualisierungen, Entscheidungen, News)

* Unschlagbarer Paketpreis von 198 Euro beim Kauf von ZPO- und BGB-Kommentar

 

Neuerungen zur Vorauflage:

- Die Kostenanmerkungen wurden erweitert.

- Die Kommentierung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) wurde neu aufgenommen.

- Die Neuauflage enthält zahlreiche Tenorierungsbeispiele sowie Formulierungen für besonders knifflige Anträge.

- Die aktuellen Reformen, z.B. im Erbrecht, wurden eingearbeitet.

- Die zum 1.7.2010 in Kraft tretenden Änderungen im Kontopfändungsschutz werden schon vollständig kommentiert.

 

Der einbändige ZPO-Kommentar von Prütting und Gehrlein beinhaltet bei jährlicher Erscheinungsweise die Kommentierung der gesamten Zivilprozessordnung mit EGZPO, GVG und EGGVG, UKlaG, GerPräsWO, UNÜ, AVAG sowie allen wichtigen EG-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel-IIa-VO, EuBVO, EuGFVO, EuGVO, EuMVVO, EuVTVO, EuZVO).

Gesetzesstand: 1.3.2010

Die Herausgeber:

Prof. Dr. Hanns Prütting, Ordinarius an der Universität Köln, Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Honorarprofessor an der Universität Mannheim

Die Autoren:

Dr. Brunhilde Ackermann, Rechtsanwältin beim BGH
Prof. Dr. Martin Ahrens, Professor an der Universität Göttingen
Dr. Monika Anders, Präsidentin des LG Essen
Wolfgang Arenhövel, Präsident des OLG Bremen
Dr. Marcel Barth, LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt aus Stuttgart
Michael Bitz, Richter am OVG des Saarlandes
Dr. Udo Burgermeister, Vorsitzender Richter am LG Mannheim
Dr. Hans-Joachim Czub, Richter am BGH
Dr. Gunter Deppenkemper, LL.M., LL.M. (beide Osnabrück), Staatsanwalt in Mannheim
Dr. Karl-Werner Dörr, Richter am OLG Saarbrücken
Dr. Detlev Fischer, Richter am BGH
Astrid Flury, Richterin am OLG Dresden
Dr. Burkhard Gehle, Vorsitzender Richter am OLG Köln
Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH
Dr. Herbert Geisler, Rechtsanwalt beim BGH
Prof. Dr. Axel Halfmeier, Professor an der Frankfurt School of Finance&Management
Dr. Reiner Hall, Rechtsanwalt beim BGH
Dr. Annika Hausherr, Richterin am AG Köln
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Professor an der Universität zu Köln
Dr. Martin Kessen, LL.M. (Austin, Texas), Richter am OLG Köln
Karl Kotzian-Marggraf, Präsident LAG Thüringen
Prof. Dr. Inge Kroppenberg, Professorin an der Universität Regensburg
Dr. Jérôme Lange, Richter am AG Saarbrücken
Dr. Hans-Willi Laumen, Präsident des AG Köln
Dr. Reiner Lemke, Richter am BGH
Richard Lindner, Rechtsanwalt beim BGH
Ilse Lohmann, Richterin am BGH
Jürgen Mannebeck, Richter am AG Köln a.D.
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Professorin an der Universität Halle
Dr. Karin Milger, Richterin am BGH
Dr. Bernd Müller-Christmann, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe
Andreas Neff, Präsident des AG Mannheim
Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt
Prof. Dr. Dirk Olzen, Professor an der Universität Düsseldorf
Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Professor an der Universität Heidelberg
Prof. Dr. Nicola Preuß, Professorin an der Universität Düsseldorf
Prof. Dr. Hanns Prütting, Professor an der Universität zu Köln
Prof. Hilmar Raeschke-Kessler, LL.M. (Chicago), Rechtsanwalt beim BGH
Dr. Dieter Remus, Präsident des LG Stendal
Dr. Robert Schelp, LL.M. (UEA), Richter am AG Pirmasens, stVDirAG
Silke Scheuch, Rechtsanwältin beim BGH
Prof. Dr. Boris Schinkels, LL.M., Professor der Universität Greifswald
Jürgen Schmidt, Vorsitzender Richter am OLG München
Dr. Karsten Schmidt, Richter am LG Saarbrücken
Norbert Schneider, Rechtsanwalt aus Neunkirchen-Seelscheid
Bernd Sommer, stellvertretender Direktor des AG Coburg
Prof. Dr. Christoph Thole, Professor an der Universität Tübingen
Dr. Thomas Trautwein, Richter am OLG München
Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am LG Dortmund
Mallory Völker, Richter am OLG Saarbrücken
Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock, Professorin an der Fernuniversität Hagen
Prof. Dr. Gerhard Wegen, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt aus Stuttgart
Dr. Sigurd Wern, Richter am AG Lebach
Almuth Zempel, Rechtsanwältin aus Saarbrücken

 

Aus den Rezensionen der 1. Auflage:

Der ‚PG-ZPO‘ ist schon in erster Auflage ein großer Wurf und eine echte Alternative zu den ‚Platzhirschen‘ der ZPO, die sich – auch angesichts der ambitionierten Ankündigung der Herausgeber, der Kommentar werde jedes Jahr erscheinen – warm anziehen müssen. Wertung: Steht ab sofort auf meinem Richtertisch.“ (Frank Frind, in: ZInsO 10/2010, Seite 423 f.)

Auf solch brillantem Qualitätsstandard gehalten, wird der PG sehr bald zum zivilprozessualen Seniorat gehören, ja, zum ZPO-Standardwerk werden.“ (Rechtsanwalt Dirk Vianden, Bonn, in: Legal Tribune Online, April 2010)

Zu recht wurde indessen von einer Kurzkommentierung des FamFG abgesehen. (…) Herausgeber und Autoren haben die Chance genutzt, die eine Neukommentierung stets bietet. Die Kommentierung ist modern und schleppt keinen veralteten Ballast mit.“ (Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld, in: NJW 15/2010, Seite 1057)

Fazit: Rechtfertigt die Überprüfung bisheriger Gewohnsheitskäufe.“ (Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel, München, in: JurBüro 1/2010, Seite V)

Folgt man der Auffassung, dass ein Kommentar so gut ist wie sein Stichwortverzeichnis, so sind auch hier nur Pluspunkte zu verzeichnen. Auf knapp 100 Seiten findet man hier eine sichere Orientierungshilfe auch beim Auffinden von Problemen, die weniger alltäglich sind.“ (Herbert P. Schons, in: AGS 12/2009, Seite III)

Der Kommentar ist für die tägliche Arbeit ausgesprochen hilfreich und kann deshalb ohne Einschränkung empfohlen werden.“ (Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Kruis, München, in: WM 11/2010, Seite 531 f.)

Der Prütting/Gehrlein ist ein eindrucksvolles Werk geworden, das seinen Platz in der Reihe der Standardkommentare zur ZPO einnehmen wird.“ (Prof. Dr. Christof Kerwer, Würzburg, in: VersR 16/2010, Seite 746)

Der PG bietet mit seinen fast 3.000 Seiten alles, was für die tägliche Arbeit erforderlich ist.“ (Notar Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode, in: ErbR 2/2010, Seite 68)

Die für die Pfändung von Unterhaltsasprüchen maßgeblichen Vorschriften werden umfassend und übersichtlich erläutert. Sogar die erst kurz vor Drucklegung ergangene Entscheidung des BGH zur Berücksichtigung von eigenen Einkünften des Unterhaltsbrechtigten bei § 850c Abs. 4 ZPO (FamRZ 2009, 1137) ist berücksichtigt (§ 850c, Rdn. 33).“ (Rechtsanwalt und Notar, FA FamR, Norbert Kleffmann, Hagen, in: FuR 4/2010, Seite IV f.)

“(…) der ‚Prütting/Gehrlein‘ eine ungewöhnliche Informationsfülle bietet, die einem zweibändigen Werk gleichkommt.“ (ZAP-Buch-Report Nr. 24 vom 9.12.2009, Seite 1300 f.) 

Es ist damit zu rechnen, dass der Kommentar bei dem Adressatenkreis auf breite Zustimmung stoßen und vielfältig Verwendung finden wird.“ (Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Mainz, in: ZZP 2/2010, Seite 255)

Auffällig ist hierbei nicht nur die Beteiligung zahlreicher Koryphäen der Ausbildungsliteratur für Referendare (Anders, Gehle, Oberheim, Olzen), sondern auch die Mitarbeit vieler hochrangiger Richter, die entweder bereits beim BGH tätig sind, es einmal waren oder in den unteren Instanzen Leitungsfunktionen innehaben. (…) In der anwaltlichen und richterlichen Praxis wird sich dieses Werk sicherlich in Kürze als selbstverständlicher Erstzugriff präsentieren. Im Vorbereitungsdienst sowie im Studium dürfte die gelungene Komposition durchaus zu einem Vorzug vor Zöller oder Baumbach führen, (…).“ (Dr. Benjamin Krenberger, in: StudJur Online, Januar 2010)

Gerade in Zeiten ständiger gesetzlicher Änderungen ist neben der Aktualität erforderlich, die Balance zwischen Systematik und Detailwissen zu halten und für den Praktiker nutzbar zu machen. Dies ist hier vorbildlich gelungen.“ (Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebling, München-Pullach, in: ZMR 11/2009, Seite VI)

Dem ZPO-Kommentar ist es daher erstaunlich gut gelungen, die Balance zwischen Lesbarkeit und umfassenden rechtlichen Ausführungen herzustellen.“ (Rechtsanwältin Dr. Petra Christiansen-Geiss, Köln, in: BauR 6/2010, Seite 962)

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