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Detlef Burhoff (Hrsg.)

RVG Straf- und Bußgeldsachen


ZAP-Praxiskommentar
3. Auflage 2011
2160 Seite(n), gebunden
mit CD-ROM

lieferbar

EUR 108,00

Bücher ZAP Verlag

ISBN 978-3-89655-639-4



Der bereits in der 3. Auflage erscheinende „Spezialkommentar“ als Kombination aus Handbuch und Kommentar behandelt den Bereich des Gebührenrechts zugeschnitten nur auf das Straf- und Bußgeldverfahren und die in Teil 6 VV RVG behandelten besonderen Verfahrensarten - Bereiche, die in Gesamtdarstellungen oft nur als Nebengebiete abgehandelt werden.

Für Ihre Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen ist dieses Werk, das als Standardwerk von Obergerichten und Rechtspflegern zu Rate gezogen wird, unentbehrlich für die tägliche Praxis. Hier werden Ihre gebührenrechtlichen Fragen im Bereich der Straf- und Bußgeldsachen und des Teils 6 VV RVG mit einer Tiefe beantwortet, die Standardkommentare zum RVG nicht bieten können.

Umfassend und aktuell
Die 3. Auflage berücksichtigt neben den gesetzlichen Änderungen des RVG die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Zusätzlich verstärken neue Stichwörter, wie z.B. die Abrechnung verfassungsgerichtlicher Verfahren, Strafbefehlsverfahren und Verfahren mit Verständigungen, sowie weitere Praxishilfen bei den Formulierungs- und Berechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen die praxisorientierte Darstellung des Werkes.

Aus den Besprechungen:
„In seiner Stofffülle und kritischen Darstellung ist und bleibt der Burhoff einzigartig. Wer sich mit straf- und bußgeldrechtlichen Vergütungsfragen zu befassen hat, der wird an diesem Werk nicht vorbeikommen, was auch dadurch belegt wird, dass kaum eine Gerichtsentscheidung ohne Zitate aus dem Burhoff auskommt. Das Werk hat sich insbesondere in der gerichtlichen Praxis zu Recht etabliert. Kein Anwalt, der sich mit Straf- und Bußgeldsachen befasst, sollte auf dieses wichtige Hilfsmittel verzichten. Es gehört in die Standardbibliothek eines jeden Strafverteidigers.“
Rechtsanwalt N.Schneider in: AGS 11/2011, III

„Ein unentbehrliches Hilfswerk für den Strafverteidiger mit hohem praktischem Nutzen. Auch für RAe, die auf anderen Rechtsgebieten tätig sind, ist dieses Werk eine interessante Alternative zu anderen RVG-Kommentaren.“
Vors. RiLG Heins Hansens in: RVGreport 2011, 451

„...ohne ihn wird man sich in Vergütungsfragen kaum behaupten können.“
RA Dr. Peter Kotz zurVorauflage in: StV 2/08

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