Basiswissen Architektenrecht
3. Auflage 2012
370 Seite(n), kartoniert
lieferbar
EUR 29,00
Bücher Werner Verlag
ISBN 978-3-8041-4519-1
Die auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur gebrachte 3. Auflage dieses inzwischen als ein Standardwerk zur HOAI 2009 etablierten Buches beschränkt sich weiterhin nicht auf das klassische Honorarrecht. Vielmehr geben die Autoren – mit zahlreichen Arbeitsbeispielen und einem besonderen »Kompendium« – einen fundierten und aktuellen Überblick alle wesentlichen praxisrelevanten Fragestellungen des Architekten- und Ingenieurrechts und deren Lösung.
Wie immer ist die vollständige aktuelle HOAI nebst Anlagen abgedruckt, zudem werden einleitend die fünf wichtigsten architektenrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2011 für den Praxisgebrauch kommentiert.
Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner in Mönchengladbach
Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner in Mönchengladbach sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Juristischen Fakultät der Heinrich Heine Universität Düsseldorf
Zur Vorauflage:
»Einer der ersten Kurzkommentare, der zur HOAI 2009 bereits kurz nach Inkrafttreten erschien, vermittelt in hervorragender Weise Basiswissen. [
] Das Buch bietet zu wichtigen Themen einen sofortigen Überblick, regelmäßig mit einer prägnant begründeten Meinung der Verfasser.«
RA Erik Budiner, Deutsches Architektenblatt
»Die ›Einführung in die HOAI - Basiswissen Architektenrecht‹ ist uneingeschränkt zu empfehlen. Die Autoren untertreiben mit dem Titel. Das Buch vermittelt Kompaktwissen. Da auch die HOAI abgedruckt ist, verfügt der Leser in einem gut in der Hand liegenden Werk über eine Information zur HOAI und zum Architektenrecht, die praxisnah und praxisgerecht ausgerichtet so auch umgesetzt werden kann. Rechtsanwälte, Fachanwälte, Richter, Bauträger, Planer – alle werden das Buch mit Gewinn zur Hand nehmen.«
Vors. Richter am OLG a.D. RA Prof. Dr. Gerd Motzke, NZBau 2011, 741