2012
ca. 6300 Seite(n), gebunden
erscheint voraussichtlich im April 2012
EUR 199,00
Bücher Luchterhand
ISBN 978-3-472-08314-6
Sichern Sie sich jetzt Ihr Paket, bestehend aus dem aktuellen BGB- und ZPO-Kommentar von Luchterhand für nur € 199,00!
Ihre Vorteile:
Zum BGB-Kommentar, 7. Auflage 2012:
Der Prütting/Wegen/Weinreich besticht sowohl durch seine gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. All das macht ihn zu einem einzigartigen und unverzichtbaren Arbeitsmittel für jeden Juristen.
Folgende Vorschriften werden vollständig kommentiert: BGB, AGG, GewSchG, VersAusglG , LPartG , ProdHaftG, WEG, VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz), Art. 1-46 des EGBGB in deren neuester Fassung inklusive der Verordnungen Rom I und II und III.
Gesetzesstand ist der 01.03.2012
Das sind die Neuerungen zur Vorauflage:
Neues aus der Gesetzgebung
Aktuelle Rechtsprechung und erste praktische Erfahrungen
Aus der Fachpresse zur 6. Auflage
„Zielgruppe des Werks sind Rechtsanwälte, Richter, Notare, Syndikusanwälte, Hochschullehrer, Studenten, Rechtsreferendare und Rechtspfleger. Es bestehen keine Zweifel, dass der Kommentar diese Zielgruppe erreicht und für jeden Praktiker des Zivilrechts ein Gewinn sein wird.“
Dr. Alexander Schumann, Staatsanwalt, in Neue Justiz, September 2011
„Zusammenfassend und weiterhin gilt: Mit der 6. Auflage liegt einer der besten einbändigen Kommentare zum BGB vor. Mit dem Kommentar zu arbeiten ist stets ein Gewinn.“
Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt, München-Pullach, in VersR 19/2011
Zum ZPO-Kommentar, 4. Auflage 2012:
Der ZPO-Kommentar beinhaltet bei jährlicher Erscheinungsweise die Kommentierung der gesamten Zivilprozessordnung mit EGZPO, GVG und EGGVG, UKlaG, GerPräsWO, UNÜ, AVAG sowie allen wichtigen EG-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel-IIa-VO, EuBVO, EuGFVO, EuGVO, EuMVVO, EuVTVO, EuZVO).
Die 4. Auflage berücksichtigt u.a. :
Neues aus der Gesetzgebung
Aktuelle Rechtsprechung und erste praktische Erfahrungen
Aus der Fachpresse zur 3. Auflage:
„Ja, wir brauchen den neuen ZPO-Kommentar, weil er aktuell, ungewöhnlich eingenständig und hoch professionell ist. Der Kommentar gehört in die ZPO-Champions League.“
RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart, in NJW 47/2011, 3422