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Thiel / Fuhrmann / Jüngst

Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO


Katholische Kirche

6. Auflage 2011
1050 Seite(n), Leinen

lieferbar

EUR 89,00

Bücher Luchterhand

ISBN 978-3-472-07687-2



Die Deutsche Bischofskonferenz hat mit Beschluss vom 25. Februar 2010 die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) novelliert und zum 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Weitere Beschlüsse der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 25. Juni 2007 und 22. November 2010 galten Änderungen der MAVO-Rahmenordnung. Die Änderungen sind in die Kommentierungen der 6. Auflage der MAVO-Rahmenordnung eingeflossen, wobei die Zuständigkeiten der Einigungsstellen im Sinne der MAVO und der kirchlichen Gerichte für Arbeitssachen im Sinne der KAGO behandelt werden.

Die Überarbeitung des Kommentars berücksichtigt aktuelle Entwicklungen des nationalen und europäischen Arbeitsrechts sowie der neueren kirchlichen und staatlichen Rechtsprechung. Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes.

Herausgeber und Autoren:

Adolf Thiel, Oberrechtsrat a.D., ehemals am Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Referent für Schulungen zum Mitarbeitervertretungsrecht;

Dr. Martin Fuhrmann, Syndikusanwalt und Referent an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD);

Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln

Aus der Fachpresse zur 6. Auflage:

„Der Kommentar ist ein wichtiges und wertvolles Handwerkszeug für alle diejenigen, die in der täglichen Praxis das Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden oder auszulegen haben. Die Darstellung und die Fülle der verarbeiteten Quellen ist eine höchst respektable wissenschaftliche Leistung.“ (Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, ZMV 6/2011)

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