ZAP-Schriftenreihe
1. Auflage 2008
132 Seite(n), broschiert
lieferbar
EUR 19,80
Bücher ZAP Verlag
ISBN 978-3-89655-364-5
Sie wissen: Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO kann immer nur gegen verfahrensbeendende Entscheidungen erhoben werden. Sie ist zudem auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt.
Als Anwalt müssen Sie sich aber auch stets fragen, ob Sie in den Verfahrensabschnitten, die der Endentscheidung vorausgehen, eine Grundrechtsrüge erheben müssen, wenn Ihr Mandant für den Fall einer ihm ungünstigen Entscheidung an eine Verfassungsbeschwerde denkt.
Die Neuerscheinung "Die Grundrechtsrüge im Zivilprozess" gibt Ihnen als Zivilrechtspraktiker wichtige Hinweise für den richtigen Umgang mit dem Verfassungsrecht im Zivilprozess. Sie profitieren von hohem Praxisbezug: Zugrunde gelegt wird anhand einer Vielzahl von Fallbeispielen die jüngste Rechtsprechung des BVerfG.
Das steht für geballte Kompetenz: Der Verfasser ist der bekannte Stuttgarter Verfassungsrechtler und Autor Prof. Dr. Rüdiger Zuck. Wer sonst bietet Ihnen einen vergleichbaren Erfahrungsschatz?