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Werner Beulke / Eckhart Müller (Hrsg.)

Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer


1. Auflage 2006
484 Seite(n), Leinen

lieferbar

EUR 120,00

Bücher Luchterhand

ISBN 978-3-472-06693-4



Diese Festschrift, deren Anlass das Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Professor Dr. Gunter Widmaier und vieler verdienter Mitglieder und Gäste des Ausschusses ist, stellt die ganze Bandbreite der im Ausschuss versammelten Auffassungen und unterschiedlichen Rechtsmeinungen vor. Thematisch reichen die Beiträge von der Entstehungsgeschichte des Ausschusses über den Umgang mit den Medien bis zu den einzelnen Aspekten des Berufsbildes des Strafverteidigers. Er werden ferner materiell-rechtliche und prozessuale Fragestellungen (z.B. Absprachen und die Mühlenteich-Theorie)ebenso wie europarechtliche Herausforderungen behandelt und alle Beiträge zeugen von der großen Diskutierfreudigkeit und hohen Rhetorik, die die Arbeit im Ausschuss prägen.Der besondere Charakter der Festschrift wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass alle Mitglieder und Gäste, anlässlich deren Ausscheiden aus dem Ausschuss dieses Werk erscheint, selbst Beiträge verfasst haben.

Die Herausgeber:
Professor Dr. Werner Beulke ist Inhaber eines Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Passau. Dr. Eckhart Müller ist Rechtsanwalt in München und früherer Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München.

Die Autoren:
Prof. Dr. Werner Beulke, Universität Passau; Herbert Bölter, Ministerialdirigent a.D.; Prof. Dr. Hans Dahs, Rechtsanwalt in Bonn; Dr. Karlhans Dippel, Vorsitzender Richter am OLG a.D.; Karl-Heinz Groß, Ministerialdirigent a.D.; Hans Hilger, Ministerialdirigent a.D.; Martin W. Huff, Rechtsanwalt in Leverkusen, Pof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Rechtsanwalt in Berlin; Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Erlangen-Nürnberg; Eberhard Kempf, Rechtsanwalt in Frankfurt a.M.; Stefan Kirsch, Rechtsanwalt in Frankfurt a.M.; Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt in Mainz; Dr. Daniel M. Krause, Rechtsanwalt in Berlin; Prof. Herbert Landau, Richter am BVerfG; Werner Leitner, Rechtsanwalt in München; Prof. Dr. Michael Lemke, Ministerialdirigent; Dr. Georg Linden, Generalstaatsanwalt a.D.; Dr. Ingram Lohberger, Rechtsanwalt in München; Peter Manthey, Rechtsanwalt in Dresden; Prof. Dr. Manfred Markwardt, Ministerialdirigent; Dr. Holger Matt, Rechtsanwalt in Frankfurt a.M.; Dr. Eckhart Müller ist Rechtsanwalt in München; Prof. Dr. Egon Müller, Rechtsanwalt in Saarbrücken; Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin in Berlin; Armin Nack, Vorsitzender Richter am BGH; Tido Park; Rechtsanwalt in Dortmund; Joachim Rahlf, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Peter Rieß, Ministerialdirigent a.D.; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin, München; Dr. Gerhard Schäfer, Vorsitzender Richter am BGH a.D.; Dr. Hans Christoph Schaefer, Generalstaatsanwalt a.D.; Lothar Senge, Bundesanwalt am BGH; Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität Tübingen; Dr. Eberhard Wahle, Rechtsanwalt in Stuttgart; Dr. Anne Wehnert, Rechtsanwältin in Düsseldorf; Dr. Matthias Weihrauch, Rechtsanwalt in Kaiserslautern; Prof. Dr. Gunter Widmaier, Rechtsanwalt in Karlsruhe.

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