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Reinhard Rupprecht / Rolf Stober (Hrsg.)

Waffenrecht im Sicherheitsgewerbe


Recht des Sicherheitsgewerbes - RdS
1. Auflage 2008
76 Seite(n), kartoniert

in Vorbereitung

EUR 24,00

Bücher Carl Heymanns Verlag

ISBN 978-3-452-26811-2



Nach wie vor gilt für das deutsche Waffenrecht der bekannte Grundsatz „Möglichst wenig Waffen in privater Hand“. Das bedeutet - verwaltungsrechtlich betrachtet -, dass derjenige, der eine Waffe erwerben, besitzen und führen will, ein besonderes Bedürfnis nachweisen muss. Diese strenge Voraussetzung gilt nach § 28 WaffenG auch für Bewachungsunternehmen und für das Bewachungspersonal. Nach der Novellierung des Waffenrechts im Jahre 2003 hat diese Materie durch die Föderalismusreform insoweit eine Verfassungsänderung erfahren, als die Gesetzgebungskompetenz in die nunmehr beim Bund konzentriert worden ist. Denn sie ist von der konkurrierenden in die ausschließliche Kompetenz überführt worden. Gleichwohl kommt das Waffenrecht nicht zur Ruhe, weil die Umsetzung und Anwendung des § 28 WaffenG in der Verwaltungspraxis noch nicht hinreichend geklärt ist.

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