Band 1 Deutsches Kartellrecht
11. Auflage 2010
2592 Seite(n), gebunden
Gesamtabnahmeverpflichtung
lieferbar
EUR 198,00
Bücher Luchterhand
ISBN 978-3-472-07601-8
Die Neuauflage des von Kartellbehörden und –gerichten anerkannten und vielzitierten Standardkommentars garantiert höchsten Praxisbezug und Qualität.
Das deutsche und europäische Kartellrecht wird unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen im nationalen und EG-Kartellrecht sowie der Spruchpraxis der Kartellbehörden und der EG-Kommission auf aktuellem Stand kommentiert.
Aus dem Inhalt:
Herausgeber und Autoren:
Universitäts-Professor Dr. Hermann-Josef Bunte ist Rechtsanwalt in Hamburg; Prof. Dr. Joachim Bornkamm und Dr. Rolf Raum sind Richter am Bundesgerichtshof; Dr. Friedrich Wenzel Bulst ist Mitglied des juristischen Dienstes der Europäischen Kommission; Jörg Nothdurft ist Direktor, Hans-Helmut Schneider Regierungsdirektor im Bundeskartellamt; Dr. Hans-Jürgen Ruppelt war Abteilungsleiter im Bundeskartellamt; Michael Baron war Ministerialrat und Dr. Alexander Lücke ist Oberregierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; Dr. Christian Bahr, Dr. Ellen Braun, Dr. Thomas Jestaedt; Dr. Steffen Nolte, Dr. Marc Schweda, Dr. Martin Sura, Dr. Christoph Stadler, Dr. Olav Wagner und Dr. Frederik Wiemer sind Rechtsanwälte in Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg und Stuttgart.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
„Die Neuauflage des Kommentars Langen/Bunte hat wieder einmal bewiesen, dass er sich nicht nur der Tradition verpflichtet fühlt, die aktuelle nationale und europäische Rechtslage zeitnah zu wesentlichen Änderungen zu kommentieren, sondern – was die Qualität der Kommentierung an sich anbelangt – es sich weiterhin bei dem Kommentar um eines der Standardwerke zum deutschen und europäischen Kartellrecht handelt. Deshalb gehört auch die 10. Auflage des Langen/Bunte nicht nur in eine wettbewerbsrechtliche Bibliothek, sondern sie sollte in jeder gut sortierten Anwalts- und Patentanwaltspraxis, wie auch in Unternehmen ihren Platz finden.“
Rechtsanwalt B. Christian Haager, Frankfurt, in: Mitt. 12/08