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Maja Beisenherz

Der professionelle Sport und das europäische Kartellrecht


zwischen ökonomischem Wettbewerb und sportlichem Wettkampf

GEW
1. Auflage 2011
272 Seite(n), kartoniert

lieferbar

EUR 74,00

BĂĽcher Carl Heymanns Verlag

ISBN 978-3-452-27507-3



Der professionelle Sportbetriebe hat sich in den letzten Jahrzehnten aus dem Amateursport heraus und in dessen Strukturen zu einem mächtigen Wirtschaftszweig entwickelt. Aufgrund dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die aus der historischen Entwicklung resultierenden Privilegien fĂĽr den Sport noch mit den Vorgaben des Europäischen Wettbewerbsrecht zu vereinbaren sind. Der professionelle Sport ist als wirtschaftliche Betätigung an das Unionsrecht gebunden. Somit sind die Vermarktungsmodelle und Satzungen der Sportverbände an den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts zu messen. Insbesondere das Organisationsmodell des professionellen Sport – das sogenannte Ein-Platz-Prinzip, welches besagt, dass pro Sportart und regionaler Einheit (Land, Kontinent) jeweils nur ein Verband existiert – hat zu einer monopolistisch geprägten Struktur gefĂĽhrt. Diese ist geradezu prädestiniert, den Markt in wettbewerbsverzerrender Weise zu beeinträchtigen.

Die monopolistische Struktur des Sportsektors hat Auswirkungen auf nachgelagerte Märkte, wie zum Beispiel den Markt für Fernsehrechte und den für Sportartikel. Um die von dem Sportsektor ausgehenden Wettbewerbsbeschränkungen auf ein durch sportspezifische Besonderheiten bedingtes Maß zu reduzieren, sind auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Profisports die Europäischen Wettbewerbsvorschriften anzuwenden.

Die Entscheidung des EuGH in der Sache Bosman, die ein juristisches Erdbeben ausgelöst hat und zugleich den professionellen Sport fundamental verändert hat, ist mittlerweile 15 Jahre alt. Im Gefolge dieser Entscheidung wurden einige Monografien zum Verhältnis zwischen Sportrecht und EU-Recht verfasst. Die meisten dieser Arbeiten bezogen sich jedoch auf die Grundfreiheiten. Eine Arbeit, die die wettbewerbsrechtliche Dimension des Sportrechts unter Berücksichtigung der EU-Verträge monografisch untersucht, fehlt bis lang noch, obwohl dieser Aspekt bereits vom Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu der Rechtssache Bosman angesprochen wurde.

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