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Thomas Bunz

Der Schutz unternehmerischer Entscheidungen durch das Geschäftsleiterermessen (AHW Band 193)


Ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Business Judgement Rule

AHW
1. Auflage 2011
324 Seite(n), Hardcover

in Vorbereitung

EUR 78,00

Bücher Carl Heymanns Verlag

ISBN 978-3-452-27666-7



In Zeiten wirtschaftlicher Krisen beginnt die Suche nach den Schuldigen. Für die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 wurden diese schnell ausgemacht:
Den Managern der betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, durch Maßlosigkeit und fehlende Sorgfalt in der Unternehmensführung einen wesentlichen Beitrag zur Krise geleistet zu haben. Auf vermeintlich zu hohe Vorstandsgehälter reagierte die Politik mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), das der Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedet hat. Auch auf vermeintlich fehlende Sorgfalt wurde reagiert. Eine Vielzahl von Unternehmen kündigte an, ihre (früheren) Vorstandsmitglieder auf Schadensersatz zu verklagen, und es wird in der Öffentlichkeit sogar der Ruf nach einer Verschärfung der Managerhaftung laut. Die lange Zeit mit einem »stumpfen Schwert« verglichenen Haftungsregeln für Manager erstarken damit zu unerwartetem Leben.


Inhaltsübersicht
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Anlass und Ziel der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Gang der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Teil Verantwortlichkeit des Vorstands und Business Judgment Rule als Mechanismen der Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 1 Der Begriff der Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 2 Die Principal-Agent-Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Das Principal-Agent-Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Principal-Agent-Probleme in der Aktiengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Wohlfahrtsverluste (»agency costs«) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Maßnahmen zur Eindämmung der Agency-Problematik . . . . . . . . . . . . . .
2. Teil Legitimation und Entstehung einer Business Judgment Rule . . . . . .
§ 3 Legitimation der Business Judgment Rule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Märkten . . . . . . . . . . . . . .
II. Wirtschaftliches Unvermögen der Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Schutz der Anleger vor risikoaversem Management . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Schutz der Gesamtwirtschaft vor risikoaversem Management . . . . . . . . . . .
V. Verhinderung von Klagen räuberischer Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Fehlende Marktmechanismen für richterliche Entscheidungen . . . . . . . . . .
VII. Verhinderung einer Kompetenzverlagerung auf die Aktionäre . . . . . . . . . .
VIII. Verhinderung eines Mangels an Nachwuchsmanagern . . . . . . . . . . . . . . .
IX. Explosion der Preise für D&O-Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
X. Gefahr des Rückschaufehlers (hindsight bias) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XI. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 4 Ursprung der Business Judgment Rule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Equity-Rechtsprechung des Englischen Court of Chancery . . . . . . . . . . . .
II. Entwicklung in den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 5 Die Business Judgment Rule in den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Gesellschaftsrecht zwischen Bundesstaatenrecht und Vereinheitlichung . . . .
II. Die Business Judgment Rule in Delaware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Unterschied zwischen den Vereinheitlichungsversuchen und der Rechtsprechung in Delaware . . . . . . .
3. Teil Die Business Judgment Rule in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 6 Die Entwicklung über ARAG bis zum UMAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Rechtslage vor ARAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Die ARAG/Garmenbeck-Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Ulmers Ruf nach einer Kodifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Bestätigung der ARAG-Entscheidung durch den Deutschen Juristentag . . . .
V. Bericht der Regierungskommission Corporate Governance . . . . . . . . . . . .
VI. Rechtsprechung zwischen ARAG und der Kodifizierung . . . . . . . . . . . . . .
VII. Kodifizierung der Business Judgment Rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG
durch das UMAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VIII. Rechtsprechung seit der Kodifizierung durch das UMAG . . . . . . . . . . . . .
§ 7 Das deutsche Konzept einer Business Judgment Rule im Einzelnen . . . . . . .
I. Tatbestandsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Darlegungs- und Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Rechtsfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 8 Die Reichweite der Business Judgment Rule über den Wortlaut von
§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I. Business Judgment Rule im Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Erstreckung auf andere Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Außenhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Strafrechtliche Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Teil Wesentliche Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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