Kommentar
Heymanns Taschenkommentare
2. Auflage 2010
1394 Seite(n), gebunden
lieferbar
EUR 168,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-27202-7
Der Kommentar behandelt auch in der Neuauflage die relevanten Fragen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters tiefgehend und zugleich anschaulich. Er bietet präzises Wissen für die tägliche Praxis und hilft effizient beim europaweiten Schutz von Produktdesign.
Aber auch für Probleme des nationalen deutschen Geschmacksmusters ist das Werk hilfreich: zum einen stimmen die zentralen Rechtsbegriffe vielfach überein, zum anderen hat der Autor die Verletzungsansprüche nach deutschem Recht ausführlich kommentiert.
Umfassend neu kommentiert wurden u.a. die folgenden Themen:
Neu eingearbeitet wurden:
Relevant nicht nur für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sondern auch für nationales deutsches Geschmacksmusterrecht
Der Autor:
Dr. Oliver Ruhl, LL.M., ist Rechtsanwalt in der international ausgerichteten Patent- und Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Rau, Schneck & Hübner und ausgewiesener Experte im Geschmcksmusterrecht.
Aus den Besprechungen:
„Ruhl verdient uneingeschränktes Lob und kann jedem, der sich mit Fragen des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts befasst, uneingeschränkt empfohlen werden. Seine Kommentierung findet das richtige Maß aus praktischer Anwendbarkeit und Verständlichkeit einerseits und wissenschaftlicher Tiefe andererseits. Besonders hervorzuheben ist die Vielzahl von zitierten Entscheidungen des HABM und des EuG. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis und eine Vielzahl praktisch sinnvoller Anhänge in Formvon Gesetzes- undVerordnungstexten (einschließlich der Prüfungsrichtlinien zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster) runden dieses ohnehin gelungeneWerk ab.“
Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein, Mannheim, in: Mitteilungen 5/11
„Die Freude an der Benutzung dieses Werks ist ungebrochen!“
Rechtsanwalt Axel Mittelstaedt in: MarkenR 2/10
Zur Vorauflage:
„Die Breite, Intensität und Klarheit der Kommentierung überzeugt. Über keine Vorschrift der Verordnung wird leicht hinweggegangen, zu jeder Regelung wird ausführlich dargelegt, zu welchen konkreten Ergebnissen sie führt. Damit verbindet der Kommentar höchstes wissenschaftliches Niveau mit Praxisgerechtheit.“
Dr. Detlef Schennen, Vors. der 4. Beschwerdekammer des HABM, Alicante, in: GRUR 7/08
„Insgesamt ist der Kommentar als rundum gelungen zu bezeichnen. Der Fachwelt ist zu wünschen, dass sich das Werk als Standardkommentar etabliert und regelmäßig auf aktuellen Stand gebracht wird. Es gehört in die Bibliothek eines jeden, der sich mit Designschutz beschäftigt.“
Patentanwalt Arwed Burrichter, Düsseldorf, in: Mitt. 10/08
„Der Ruhl ist ein gelungenes Werk, ihm ist große Verbreitung zu wünschen. Er wird seinen Platz in jeder Kanzlei und Rechtsabteilung finden. Die auf dem Geschmacksmustergebiet tätigen Praktiker müssen ihn anschaffen, jeder mit Anmeldung und Eintragung befasste Sachbearbeiter sollte ihn lesen. Den Autoren ist zu wünschen, dass sie die begonnene Arbeit weiterführen.“
Patentanwalt Dr.-Ing., Dipl.-Phys. Thomas Kurig in: GRUR Int. 5/08
„Wer mit Gemeinschaftsgeschmacksmustern beruflich zu tun hat, der kommt nicht umhin, das Werk von Ruhl zur Hand zu nehmen.“
Lothar Wiltscheck in: ÖBL 05/07
„Hervorzuheben ist schließlich die anschauliche Darstellung in einer mit Freude lesbaren Sprache. Insgesamt ist ‚der Ruhl‘ eine gelungene Kommentierung. Das Warten hierauf hat sich gelohnt!“
Rechtsanwalt Axel Mittelstaedt in: MarkenR 2/07