Ein Praxishandbuch
6. Auflage 2009
1500 Seite(n), gebunden
lieferbar
EUR 168,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-26478-7
Speziell zum einstweiligen Verfügungsverfahren und zur Unterlassungsklage
Das Standardwerk vermittelt ein übersichtliches und klares Bild von der Praxis der vorprozessualen und der prozessualen Verfahren in Wettbewerbssachen sowie der Zwangsvollstreckung. Dabei bilden die für diese Verfahren typischen Besonderheiten zugleich die Schwerpunkte der Darstellung:
Der Leser wird über das gesamte Spektrum des wettbewerblichen Verfahrensrechts unter Hervorhebung der in diesem Bereich in hohem Maße prägend und fortbildend wirkenden Rechtsprechung informiert. So verbinden sich nach wie vor in idealer Weise die Vorzüge einer systematischen Darstellung mit denen eines Handbuchs für den raschen Zugriff auf Einzelheiten.
Begründet von
Dr. Wilhelm L. Pastor (1.–3. Auflage)
Herausgegeben von
RiOLG Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens
Bearbeitet von
RiBGH Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles, RiOLG Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, RiOLG Peter Bähr, VorsRiOLG Prof. Wilhelm Berneke, VorsRiBGH Prof. Dr. Joachim Bornkamm, VorsRiLG a.D. Dr.Volker Deutsch, RiBGH a.D. Prof. Dr. Bernhard Jestaedt, RiOLG a.D. Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, RiBGH Uwe Scharen, VorsRiOLG Detlef Schmukle, VorsRiOLG a.D. Klaus Spätgens
Aus den Besprechungen:
„Der „Ahrens” ist für den Routinier des Wettbewerbs- und Wettbewerbsverfahrensrechts ebenso von Gewinn wie für den Einsteiger oder den neugierigen Wissenschaftler.“
Prof. Dr. Eike Ullmann, Vors. Richter am BGH a.D., Karlsruhe, in: GRUR 5/10
Zur Vorauflage:
„Das Werk, von Ahrens ausgebaut wie ein guter Wein, hat mit der fünften Auflage einen hohen Reifegrad erreicht. Es besticht durch seine wissenschaftliche Durchdringung des Verfahrensrechts und wird doch in jeder Hinsicht den an ein "Praxishandbuch" zu stellenden Anforderungen gerecht: eine zum Teil ausufernde und vermeintlich unübersichtliche Spezialmaterie wird von allen Autoren souverän erfasst und prägnant dargestellt. Keine für die Rechtsanwendung relevante Nuance bleibt unberücksichtigt. Für Wettbewerbsrechtler jedweder Funktion ist das Werk unverzichtbar.“
RA Dr. Henning Harte-Bavendamm, in: GRUR 10/05
„Das Werk kann als „Klassiker und Standardwerk“ in der positivsten Bedeutung dieser Attribute bezeichnet werden.“
RA Dr. Thorsten Beyerlein, in: Mitteilungen 8/05