Kommentierung der prozessualen Vorschriften und der Anspruchsgrundlagen
1. Auflage 2008
878 Seite(n), gebunden
lieferbar
EUR 148,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-26186-1
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wurde in Deutschland erstmals ein Instrument zur kollektiven Durchsetzung der Ansprüche von geschädigten Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen geschaffen. Es ermöglicht bei Klagen von mindestens zehn geschädigten Anlegern, in einem Musterverfahren die wichtigsten Tatsachen- und Rechtsfragen mit bindender Wirkung für sämtliche Kläger zu klären. Die praktische Bedeutung des KapMuG wird durch die steigende Anzahl der Musterfeststellungsanträge dokumentiert.
Prozessualer und materieller Überblick
Der Kommentar beschränkt sich im Gegensatz zu anderen Werken nicht auf die Kommentierung der prozessualen Vorschriften des KapMuG, die den ersten Teil des Werkes bilden. Vielmehr werden in einem zweiten Teil auch die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Prospekt- und Informationshaftungsrechts kommentiert, auf deren Grundlage ein Musterfeststellungsantrag gestellt werden kann. Damit bietet das Werk den prozessualen und materiellen Gesamtüberblick, der für die Verfahrensführung nach dem KapMuG erforderlich ist.
Inhalt
A. Prozessrecht: §§ 1-20 KapMuG (nebst Kostenregelungen des GKG, RVG und JVEG). B. Anspruchsgrundlagen: Einleitung, I. Prospekthaftung (einschl. bürgerlichrechtlicher Prospekthaftung), II. Sonstige Informationshaftung: §§ 331 HGB, 400 AktG, 15 WpHG, 11 Abs. 1, 12, 31 WpÜG
Die Autoren
Prof. Dr. Matthias Casper, Universität Münster; Dr. Alexander Dörrbecker, Bundesministerium der Justiz; RA Dr. Stephan R. Göthel, LL.M., Happ, Luther ∓ Partner, Hamburg; Prof. Dr. Burkhard Hess, Universität Heidelberg; RA Dr. Ferdinand Kruis, Linklaters, München; Dr. Fabian Reuschle, RiLG Stuttgart und ehem. Referent im Bundesministerium der Justiz; Prof. Dr. Bruno Rimmelspacher, Universität München; Prof. Dr. Rüdiger Veil, Bucerius Law School, Hamburg; Dr. Gregor Vollkommer, RiLG München.