Kommentar
Heymanns Kommentare
5. Auflage 2012
ca. 1400 Seite(n), gebunden
erscheint voraussichtlich im Juni 2012
EUR 288,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-25582-2
Der Standardkommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz enthält sämtliche Änderungen die sich aus der Novellierung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ergeben.
Alle für die Praxis relevanten Entwicklungen und Tendenzen in Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und Rechtslehre der letzten 10 Jahre sind vollständig in die Neuauflage eingearbeitet. Die Autoren erläutern auch dem Nichtjuristen klar und verständlich die gesetzlichen Regelungen zu patent- und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie qualifiziert zu technischen Verbesserungsvorschlägen.
Der Kommentar ist damit ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Praxis.
Die Autoren:
Rechtsanwalt Professor Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Franz-Eugen Volz stehen für Kompetenz in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
„Der Kommentar ist mit Leidenschaft zur Sache geschrieben. Wer auf neuestem Stand sein will, kommt an ihm nicht vorbei. Er ist daher uneingeschränkt zu empfehlen. Es ist das Standardwerk zum Arbeitnehmererfindungsrecht.“
Vors. Richter am BAG a.D. Dr. h.c. Günter Schaub, Schauenburg-Hoof, in: Zeitschrift für Arbeitsrecht, 2/03
„Die außerordentlich gründliche und sachkundige Kommentierung von Bartenbach/Volz gibt nicht nur dem Praktiker das unentbehrliche Handwerkszeug für die tägliche Arbeit. Sie ist zugleich eine Grundlage für die Fortführung der Reformbestrebungen, die für die laufende Wahlperiode zu erwarten sind. Jedem mit dem Arbeitnehmererfinderrecht Befassten kann diese praktisch und wissenschaftlich überzeugende Kommentierung uneingeschränkt empfohlen werden.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf, in: Neue Juristische Wochenschrift, 7/03
„Auch in seiner 4. Aufl. ist und bleibt der 'Bartenbach/Volz' für alle an Fragen des Dienstnehmererfinderrechts Interessierten nicht nur in Deutschland unverzichtbar. Besser geht's nicht.“
Lothar Wiltschek, in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz, 1/03
„...lässt...keine Wünsche offen.“
Rechtsanwalt Dominik Eickemeier, Köln, in: Betriebs-Berater, 20/03