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Georg Sandmann / Dieter Marschall / Tobias Schneider

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)


Kommentar mit Handbuch Zeitarbeit

Loseblattwerke, 1 Ordner, z.Zt. 1750 Seiten
bei Fortsetzungsbezug

lieferbar

EUR 119,00

Loseblattwerke Luchterhand

ISBN 978-3-472-70240-5



Das Werk informiert umfassend, übersichtlich und aktuell auch über Detailfragen zu den Rechten und Pflichten bei der Arbeitnehmerüberlassung.

Die Kommentierung (1. Teil) wird ergänzt durch eine systematische Darstellung zur Zeitarbeit (2. Teil), so dass der Kommentar Verleihern und Entleihern, Verantwortlichen in Personalabteilungen, Gerichten, Verwaltungen und Verbänden eine unentbehrliche Hilfe für die tägliche Praxis ist.

Hinweise auf aktuelle und bevorstehende Gesetzesvorhaben, Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit und fortlaufende Informationen im Bereich des Tarifrechts für die Zeitarbeit gewährleisten eine stets hochaktuelle Lektüre.

1. Teil: Arbeitnehmerüberlassung - Kommentar

Aus dem Inhalt:

  • Einleitung
  • Kommentierung der Vorschriften des AÜG
  • Schlussvorschriften
  • Anhang (Merkblatt für Leiharbeitnehmer/Antrag auf Verleiherlaubnis/Antrag auf Verlängerung/Anzeige der Überlassung/Statistikformulare/Durchführungsanweisungen zum AÜG/Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern/Muster einer Verleiherlaubnis/Bescheinigung der Krankenkasse/Berufsgenossenschaft/Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung)

Autoren:
Georg Sandmann, Ministerialdirigent a.D. vormals im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Dr. Dieter Marschall, Ministerialrat a.D. vormals im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Bielefeld

2. Teil: Handbuch Zeitarbeit

Das Handbuch stellt eine systematische Darstellung zur Zeitarbeit dar.

Aus dem Inhalt (u.a.):

  • Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung / Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung / Voraussetzung der Erlaubnis / Erlaubnisverfahren/-erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
  • Rechtsbeziehungen Verleiher/Entleiher; Rechtsbeziehungen Entleiher/Leiharbeitnehmer
  • Probleme des Outsourcing bei der Überlassung von Arbeitnehmern
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Überlassung von Arbeitnehmern; Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Aufbewahrungs-, Anzeige- und Meldepflichten bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Zusammenarbeit Verleiher/Arbeitsvermittler
  • Personal-Service-Agenturen (PSA)
  • Qualitätsmanagement/ISO 9000/Zertifizierung
  • Informationsquellen für Zeitarbeitsfirmen/Anschriften
  • Tarifverträge in der Zeitarbeit
  • Anhang (AÜG / AÜG ab dem 01.12.2011/Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe/Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit/Sachregister)

Autor:
Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Bielefeld

Die 54. Lieferung (November 2011) berücksichtigt u.a. folgende aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und im Tarifvertragsrecht: Zum 01.12.2011 treten weitreichende Änderungen des AÜG in Kraft. Das bis dahin prägende Merkmal der Gewerbsmäßigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung wird ersetzt durch das Merkmal der Überlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit. Damit und mit weiteren Regelungen hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über Leiharbeit in nationales Recht umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgte insbesondere durch das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.04.2011 (BGBl. I S. 642), dessen Regelungen teilweise auch bereits zum 30.04.2011 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört auch die sog. Drehtürklausel, die Missbrauch verhindern soll. Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes vom 20.07.2011 (BGBl. I S. 1506) hat zur weiteren Neuregelung im AÜG geführt; insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Lohnuntergrenze (Mindestlohn) durch Rechtsverordnung nach dem neuen § 3a AÜG. Gegenstand der Neuregelungen sind vor allem auch weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände, die von der betrieblichen Praxis zu beachten sind.

Die im Dezember 2011 erscheinende 55. Lieferung beinhaltet die Neukommentierung zu den §§ 4 ff. AÜG. Eingearbeitet sind ferner erste Entscheidungen der Instanzgerichte zur Geltendmachung von Equal pay-Ansprüchen, nachdem das BAG Ende 2010 festgestellt hat, dass die CGZP keine Tarifverträge abschließen kann. Ferner beinhaltet die Lieferung eine Neufassung des Stichwortverzeichnisses, um die Orientierung und die Auffindbarkeit der ab 30. April, 30. Juli und 01. Dezember 2011 geltenden neuen Vorschriften und Regelungsgegenstände zu erleichtern.

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