Kommentar mit Handbuch Zeitarbeit
Loseblattwerke, 1 Ordner, z.Zt. 1750 Seiten
bei Fortsetzungsbezug
lieferbar
EUR 119,00
Loseblattwerke Luchterhand
ISBN 978-3-472-70240-5
Das Werk informiert umfassend, übersichtlich und aktuell auch über Detailfragen zu den Rechten und Pflichten bei der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Kommentierung (1. Teil) wird ergänzt durch eine systematische Darstellung zur Zeitarbeit (2. Teil), so dass der Kommentar Verleihern und Entleihern, Verantwortlichen in Personalabteilungen, Gerichten, Verwaltungen und Verbänden eine unentbehrliche Hilfe für die tägliche Praxis ist.
Hinweise auf aktuelle und bevorstehende Gesetzesvorhaben, Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit und fortlaufende Informationen im Bereich des Tarifrechts für die Zeitarbeit gewährleisten eine stets hochaktuelle Lektüre.
1. Teil: Arbeitnehmerüberlassung - Kommentar
Aus dem Inhalt:
Autoren:
Georg Sandmann, Ministerialdirigent a.D. vormals im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Dr. Dieter Marschall, Ministerialrat a.D. vormals im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Bielefeld
2. Teil: Handbuch Zeitarbeit
Das Handbuch stellt eine systematische Darstellung zur Zeitarbeit dar.
Aus dem Inhalt (u.a.):
Autor:
Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Bielefeld
Die 54. Lieferung (November 2011) berücksichtigt u.a. folgende aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und im Tarifvertragsrecht: Zum 01.12.2011 treten weitreichende Änderungen des AÜG in Kraft. Das bis dahin prägende Merkmal der Gewerbsmäßigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung wird ersetzt durch das Merkmal der Überlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit. Damit und mit weiteren Regelungen hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über Leiharbeit in nationales Recht umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgte insbesondere durch das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.04.2011 (BGBl. I S. 642), dessen Regelungen teilweise auch bereits zum 30.04.2011 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört auch die sog. Drehtürklausel, die Missbrauch verhindern soll. Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes vom 20.07.2011 (BGBl. I S. 1506) hat zur weiteren Neuregelung im AÜG geführt; insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Lohnuntergrenze (Mindestlohn) durch Rechtsverordnung nach dem neuen § 3a AÜG. Gegenstand der Neuregelungen sind vor allem auch weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände, die von der betrieblichen Praxis zu beachten sind.
Die im Dezember 2011 erscheinende 55. Lieferung beinhaltet die Neukommentierung zu den §§ 4 ff. AÜG. Eingearbeitet sind ferner erste Entscheidungen der Instanzgerichte zur Geltendmachung von Equal pay-Ansprüchen, nachdem das BAG Ende 2010 festgestellt hat, dass die CGZP keine Tarifverträge abschließen kann. Ferner beinhaltet die Lieferung eine Neufassung des Stichwortverzeichnisses, um die Orientierung und die Auffindbarkeit der ab 30. April, 30. Juli und 01. Dezember 2011 geltenden neuen Vorschriften und Regelungsgegenstände zu erleichtern.