Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers
Strafrechtspraxis
1. Auflage 2011
708 Seite(n), kartoniert
lieferbar
EUR 69,00
Bücher Carl Heymanns Verlag
ISBN 978-3-452-27535-6
Klassische Werke zur Strafverteidigung widmen sich in der Regel vor allem dem materiellen Recht, also jenen Regeln des Gesetzes, die bestimmte Verhaltensweisen als Straftat etikettieren, und den dazu passenden Verfahrensvorschriften, jenen Gesetzen also, die bestimmen, nach welchen Spielregeln der Staat einen Täter überführen, verurteilen oder freisprechen darf oder muss und welche Interventionsmittel bei all dem einem Strafverteidiger zur Verfügung stehen, mit denen er sich für seinen Mandanten stark machen, mit denen er ihn verteidigen
darf. Anders das Werk „Effektive Strafverteidigung“. Es legt den Schwerpunkt innerhalb des vorgegebenen materiell- und verfahrensrechtlichen Gerippes auf jenes Wissen, das ein Strafverteidiger nicht im Gesetz findet, nicht in Gerichtsbeschlüssen, nicht in der Rechtsprechung. Es behandelt Fragen der Psychologie, der Ethik, der Verhandlungstaktik, der Argumentations- und Überzeugungstechnik, die innerhalb eines gesetzlich abgesteckten Rahmens das Prozessgeschehen häufig stärker beeinflussen, als es die Strafprozessordnung wahrhaben will. Was in der Managementliteratur längst Gang und Gäbe ist, nämlich Soft Skills für den beruflichen Erfolg zu vermitteln, das leistet dieses Buch und bietet für alle Abschnitte eines Strafverfahrens über alle Instanzen hinweg die nötige Wissensbasis.
So wirft das Werk etwa ein Schlaglicht auf die psychologischen und neurobiologischen Gesetze richterlicher Wahrnehmung, die am Ende die Beweiswürdigung und das Urteil nachhaltig mitbestimmen können. Einer der Schwerpunkte des Werkes ist folgerichtig die jüngst erst gesetzlich geregelte „Verständigung im Strafverfahren“, der sog. Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung/Beschuldigtem, bei dem die in diesem Buch vermittelten Kenntnisse besonders stark ins Gewicht fallen, weil der Deal nicht Ergebnis eines Erkenntnisverfahrens, sondern ein Verhandlungsergebnis, ausgehandelt unter den beteiligten Parteien. Die meisten Strafprozesse hierzulande enden mit einem Deal, nicht wie häufig vermutet, mit einem Urteil, was die Bedeutung der psychologischen Gesetze im Strafverfahren neben StPO und StGB unterstreicht.
Aus den Besprechungen:
„DAs mit über 500 Seiten ‚bestückte‘ dritte Kapitel mit der Überschrift ‚Das Aktionsfeld der Strafverteidigung‘
kann nur jedem Strafverteidiger zur Lektüre empfohlen werden. Spannend werden dort die Wirkungen von Gefühlen und die Wahrnehmungsgesetze und ihre Einflüsse auf die Urteile von Richtern beschrieben, weshalb Ulrich Sommer auch anmahnt, die von ihm dargestellten Überzeugungstechniken konsequent in die Verteidigungsstrategien miteinzubeziehen.“
RA Michael Stephan, Dresden, in: StRR 01/12
Der Autor:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer ist Fachanwalt für Strafrecht und Sozius der Kanzlei Strafverteidigerbüro in Köln. Darüber hinaus ist er Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Im DAV war er von 2001 bis 2005 Vorstand sowie von 1996 bis 2006 Vorstand des Kölner Anwaltsvereins. Darüber hinaus ist er Mitglied der European Criminal Bar Association und Honorarprofessor an der Universität zu Köln. Er ist Autor zahlreicher Fachaufsätze, des im gemeinsam im Carl Heymanns und im S. Fischer Verlag erschienenen Ratgebers „Strafanzeige und Strafprozeß“ und Mitherausgeber eines Kommentars zum Strafverfahrensrecht.